Streikrecht

severin24 - 4. November 2011 um 12:48
 Fluxx - 4. November 2011 um 12:50
Guten Tag. Meine Kollegen wollen streiken, aber ich bin nicht in der Gewerkschaft und bin auch mit meinem Gehalt zufrieden.
Habe ich denn noch Anspruch auf mein Gehalt, wenn ich zur Arbeit komme, aber nicht arbeiten kann, weil der Betrieb stillsteht?

1 Antwort

Das ist eine recht umstrittene Frage. Früher war es wohl so, dass der Arbeitgeber dann nichts bezahlen musste, weil "die Arbeiter" als eine Gruppe gesehen wurden.
Heute ist es wohl so, dass der Arbeitgeber in Ihrem Fall mit der Annahme der Leistung in Verzug gert. Heißt im Klartext: Wenn Sie erscheinen und arbeiten möchten, aber nicht können, müssen Sie bezahlt werden.