mein Mann ist selbstständiger Arzt und auch nach unserer Trennung (sind nicht geschieden),möchte er, dass der Scheinarbeitsvertrag, nach dem ich 14 Stunden die Woche bei ihm als Arzthelferin arbeite, bestehen bleibt.
du hast ganz Recht. Das, was dein Mann macht ist kriminell.
Für Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern gilt genau wie bei allen anderen Arbeitsverträgen, dass dieser auch eingehalten werden muss.
D.h. du musst wirklich die 14 Stunden wöchentlich bei ihm arbeiten!
Weshalb dein Mann Steuern spart: Der Lohn, der an dich bezahlt wird, ist grundsätzlich eine Betriebsausgabe, die für den Betrieb/ die Praxis des selbständigen Ehegatten steuermindernd wirkt.
Ich würde das Arbeitsverhältnis beenden an deiner Stelle!