Fernabsatzvertrag Pizzeria

stole - 4. November 2011 um 22:39
 imilio - 4. November 2011 um 22:40
Guten Tag,

ich habe mir telefonisch eine Pizza bestellt.
da ich in der schule gerlernt habe, dass man bei fernabsatzverträgen ein 14 tätiges widerrufsrecht hat, habe ich mir eine eklige pizza bestellt, nur um das mal auszutesten.
als ich sie dann nicht bezahlen wollte und dem pizzaboten gesagt habe, dass ich von meinem widerrufsrecht gebrauch mache, hat der mir mit einer anzeige gedroht.
habe ich da was falsch verstanden??

1 Antwort

Hallo,
nein, prinzipiell nicht. Hier greift allerdings eine Ausnahme:

Lebensmittel oder Produkte, die extra auf Kundenwunsch angefertigt werden, sind hier nicht mit eingeschlossen.
Lässt du dir also eine Pizza backen oder ein Armband im Netz gravieren, hast du kein Widerrufsrecht mehr!!