Guten Tag,
ich habe eine brillenversicherung für meine gleitsichtbrille abgeschlossen.
nun ist ein schaden aufgetreten (der eigentlich auch versichert ist), nämlich der glasbruch.
die versicherung will nicht zahlen, weil ich fahrlässig gehandelt habe.
was hat das für mich zu bedeuten? die brille hat ein kleines vermögen gekostet, ich will unbedingt geld sehen!
Wenn Glasbruch versichert ist, dann muss die Versicherung zahlen. Dass Sie fahrlässig gehandelt haben ist doch kein Argument. Was sonst versichert man denn bitte, wenn nicht fahrlässiges Handeln? Vorsätzliches Handeln ganz sicher nicht.