Was heißt "schlüsselfertig"?

sylvia u. - 5. November 2011 um 21:35
 le-creuset - 5. November 2011 um 21:36
Guten Tag,

welche rechtliche Bedeutung hat der Begriff SCHLÜSSELFERTIG ?
Wir sind uns unsicher, welche Leistungen hier von der Baugesellschaft übernommen werden.

Danke
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1 Antwort

Hallo Sylvia,

rechtsverbindlich definiert ist dieser Begriff nicht. Es muss daher ein besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung gelegt werden; welcher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wurde. Denn insbesondere bei den Innenausbauarbeiten gehen die Vorstellungen des Bauherrn von den erbrachten Leistungen der Baufirma häufig stark auseinander...
Viel Spaß,
le-creuset