rechtsverbindlich definiert ist dieser Begriff nicht. Es muss daher ein besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung gelegt werden; welcher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wurde. Denn insbesondere bei den Innenausbauarbeiten gehen die Vorstellungen des Bauherrn von den erbrachten Leistungen der Baufirma häufig stark auseinander...
Viel Spaß,
le-creuset