Hallo ich habe eine kleine Firma im Rheingau und muss betriebsbedingt leider mitarbeiter entlassen.
darunter ist auch eine schwerbehinderte mitarbeiterin.
muss ich bei ihrer kündigung etwas beachten oder kann ich sie genau wie andere auch kündigen??
Wenn Sie eine schwerbehinderte Mitarbeiterin kündigen wollen, benötigen Sie dazu die Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) ).