in unserer bungalowsiedlung habe ich normalerweise das größte auto (citroen c4 mit 2 auspuffen), absolute premiumklasse eben.
nun hat sich mein nachbar aber das gleiche auto, nur mit 19 PS mehr gekauft (und 3 auspuffen).
finde das gar nicht in oRdnung von ihm.
habe ich nicht anspruch auf das gewohnheitsrecht? ich bin schließlich schon lange mitglied der örtlichen kirchengemeinde.
Ja klar, rufen Sie einfach mal beim Pfarramt an. Die haben einen Fonds eingerichtet, der aus den Kollekten der Bistümer gespeist wird und genau für solche Zwecke gedacht ist.
Wenn ein heidnischer Nachbar ein größeres Auto hat, dann sind Brüder und Schwerster doch natürlich für einander da!