Guten Tag,
Darf man als Fahrgast im Zug auch mitgebrachen Kaffee trinken?
Ich mache das bisher immer, aber das Zugpersonal läuft auch ab und zu vorbei und verkauft Kaffee. Die schauen mich dann immer so böse an.
Daher wüsste ich gern wie das rechtlich eigentlich ist.
Vielen herzlichen Dank.
Guten Tag. In Zügen dürfen Sie natürlich Kaffee trinken. Den Vertrag den Sie mit der Bahn schließen ist auf die Beförderung gerichtet und kein Bewirtungsvertrag wie im Gasthaus. Deshalb verletzen Sie gegenüber der DB keine Vertragspflicht, wenn Sie Ihren mitgebrachten Kaffee trinken.