Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

Emilia - 27. Oktober 2010 um 14:29
 Joe - 27. Oktober 2010 um 14:30
Guten Tag,
ich habe mittlerweile 4 Jahre erfolgreich als Steuerberaterin bei einem Unternehmen gearbeitet.
Ich wurde betriebsbedingt entlassen und möchte nun, dass mir die Firma ein (gutes) Arbeitszeugnis erstellt, was meine Bewerbungen erleichtern soll.

Leider habe ich große Probleme mit der Personalabteilung da sich diese weigert mir entgegen zu kommen.

Habe ich Anspruch auf ein solches Arbeitszeugnis oder hängt das vom Gutdünken meines Arbeitgebers ab?

Emilia

1 Antwort

Nein, das tut es nicht!

Gemäß § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Sie das Recht, von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen.