irene68
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7. November 2011 um 21:31
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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7. November 2011 um 21:47
Guten Tag,
meine tochter hat ihre facharbeit zu spät abgegeben . abgabeschluss war angeblich 13 uhr und wir kamen gegen 14.30 uhr.
aber auch nur weil im copyshop so ein andrang war und wir ewig warten mussten. ansosten hätte es noch geklappt.
nun sieht es so aus als ob sie die 12. klasse wiederholen müsste. nur wegen dem unzuverlässigen copyshop!
welche ansprüche haben wir??? ich meine, sie kann deswegen erst 1 jahr später anfangen zu studieren und verpasst 1 jahr gutes gehalt!!
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 7. November 2011 um 21:47
Das ist ein Fall für den Prüfungsausschuss. Der entscheidet, ob die Arbeit noch angenommen werden kann oder nicht.
Ich halte die Chancen Ihrer Tochter aber für sehr schlecht.
Es handelt sich um eine Ausschlussfrist und Sie hatten eine lange Zeit die Möglichkeit zur rechtzeitigen Abgabe. Die Ausrede mit dem Copyshop klingt da etwas dünn.