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Arbeitsrecht
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"rumhartzen"
goyano
- 7. November 2011 um 21:39
letz -
7. November 2011 um 21:49
Guten Tag,
ich würde gerne auch hartz iv beziehen da ich weniger verdiene als ein arbeitsloser und mich dafür jeden morgen aus dem bett quäle.
wäre das nicht nur gerecht? kann ich das als grund angeben oder muss man wirklich arbeitslos sein?
goyano
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
letz
7. November 2011 um 21:49
allein der anstand gebietet es schon keine arbeit hinzuwerfen die man hat und stattdessen nur auf staatskosten zu leben
sie können aber eine aufstockung ihres gehalts auf hartzIV niveau beim amt beantragen
da haben sie gute aussichten
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