Guten Tag,
ich verkaufe eine 69 000 qm Wohnung in Brandenburg. Da die Immobilienpreise derzeit so niedrig sind, nehme ich einen Kaufpreis von nur 42 000 Euro an (Altbau)...
Leider gibt es eine asbestbelastung in der wohnung, die ich dem zukünftigen käufer nicht offenbaren möchte, da das den kaufpreis der immobilie noch weiter drücken würde.
mache ich mich so strafbar? muss ich ihm das problem anzeigen??
Laut einem Urteil vom 27.03.2009, Az. V ZR 30/08 musst du als Verkäufer einen solchen Mangel von dir aus anzeigen!
Eine solche Belastung beeinträchtigt dagegen aufgrund der gravierende Gesundheitsrisiken die Nutzungbarkeit des Gebäudes und stellt somit einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar!