Weihnachtsgeld muss versteuert werden. Es wird Lohnsteuer fällig und übrigens auch Sozialabgaben.
Da es sich um Arbeitsentgelt handelt, berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer im Monat des Zuflusses des Weihnachtsgeldes und führt sie ab. Das ist im Prinzip wie beim gewöhnlichen Monatslohn, nur dass die Berechnung der Steuer etwas komplizierter ist.
Die Besteuerung des Weihnachtsgeldes im Monat des Zuflusses ist wegen der Steuerprogression recht hoch, weil das Finanzamt diesen einen Monat isoliert betrachtet. Meist bleibt nach allen Abzügen nur noch die Hälfte übrig.
Würde das Wehnachtsgeld in 12 monatlichen Raten gezahlt, wäre die Steuer niedriger - wiederum wegen der Progression.
Das kann man glätten durch eine Einkommensteuererklärung.