Guten Tag,
muss ich beim zugewinnausgleich auch meine erbschaft aufteilen, die ich vor fünf jahren gemacht habe?meine frau ist dieser meinung aber ich sehe das völlig anders
danke für einen ratschlag
Hallo. Erbschaften sind als persönliches Vermögen der Ehegatten zu werten. Bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches bleibt daher die Erbmasse außer Betracht. Die Erträge, die Sie mit der Erbschaft erwirtschaftet haben während der Ehe, werden aber berücksichtigt!