vor 03 Monaten haben ich ein gebrauchtes Auto gekauft , welches eine neue Immatrikulations- Nr. bekommen hat.
Nun möchte ich es jetzt an meinen Sohn verschenken und hätte gerne deswegen gewusst , ob es administrative Änderungen vorgenommen werden müssen.
Ich hoffe , ich bekomme Feedback.
Mit freundlichen Grüßen verbleiben wir.
Hallo,
du musst das Auto nicht unbedingt ummelden, wenn du das meinst.
Du kannst auch der wirtschaftliche Eigentümer bleiben und nur deinen Sohn mit versichern und ihm praktisch ein Benutzungsrecht einräumen. Dafür musst du aber keine Behördengänge auf dich nehmen ;)
19. Dezember 2011 um 11:22
du musst das Auto nicht unbedingt ummelden, wenn du das meinst.
Du kannst auch der wirtschaftliche Eigentümer bleiben und nur deinen Sohn mit versichern und ihm praktisch ein Benutzungsrecht einräumen. Dafür musst du aber keine Behördengänge auf dich nehmen ;)