Guten Tag,
wir haben eine Räumungsklage gegen einen Mieter unseres Hauses am Laufen.
Leider ist kurz vor dem Ende unser Vater verstorben und nun meint der Mieter, dass wir die Räumungsklage neu starten müssten.
Stimmt das oder können solche Ansprüche vererbt werden?
Danke für die Hilfe,
Marianne
Servus.
Das ist Unsinn! Die Erben treten voll in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (grundsätzlich!). Das gilt auch, wenn ein Prozess im Gange ist, der Sie nun auch selbst betrifft.