KarlaG
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10. November 2011 um 22:52
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2012
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10. November 2011 um 22:52
Guten Tag,
Wir haben einen Doppelnamen und möchten auch unserem Kind diesen Namen geben. Nur beide Namen zusammen stellen für uns die Familie in ihrer Gesamtheit dar.
Das Standesamt sagt wir müssen uns entscheiden. Ist das rechtlich korrekt?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 20128 10. November 2011 um 22:52
Hallo.
Ja man muss sich beim Kind für einen Namen entscheiden. Außer es kommt z.B. in Dänemark zur Welt. Nach dem dort geltenden Namensrecht können auch Doppelnamen eingetragen werden