Ex-Mann / Scheidungsurteil

Easy Mutter - 11. November 2011 um 15:58
 mümmel - 13. November 2011 um 21:20
Guten Tag;
ich habe das Sorgerecht meiner Kinder. Juristisch angesehen ist mein Ex - Mann dazu berechtigt meine Kinder zur Übernachtung bei sich alle zwei Wochen abzuholen.
Nun meint er vor kurzem , dass er am Wochenende " geschäftlich " sein muss . Daher will er die Kinder unter der Woche sehen, was ich es natürlich nie einwilligen werde, weil die Kinder dadurch ihre Schule vernachlässigen könnten.
Jetzt lautet die Frage , wie ich ihn dazu bringen kann , dem Scheidungsurteil zu befolgen. Da ich ihn sehr gut kenne , bin ich mir sicher dass er Wochenende nie "arbeiten " muss.
Ich danke euch für eures aufmerksames Lesen.
L.G

1 Antwort

Hallo,
dein mann ist berechtigt, die kinder alle 2 wochen abzuholen. er muss es aber nicht. wenn er aus irgendwelchen gründen keine zeit hat, dann müsst ihr untereinander entweder eine lösung finden oder es fällt eben einmal aus, wird verschoben usw.
das könnt ihr unter euch regeln.
du kannst ihn ja aber nicht zwingen, die kinder abzuholen, wenn du das sorgerecht hast.