Meine ( Frau) und ich haben die Scheidung einreicht. Wir sind darüber einig , dass ich gegen Geld das Haus behalten werde.
Nun wüsste ich gerne , ob ich sie schon jetzt vor der Tür setzen darf.
Es dauert bestimmt noch bis das Scheidungsurteil rechtskräftig wird , und solange will ich sie unter meinem Dach nicht dulden.
Was meint ihr dazu ?
Auf Meinungen , Tipps und Ratschläge freue ich mich dankend.
L.G
bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, darf deine Frau rechtlich gesehen noch im Haus wohnen. Außer ihr macht einen Vertrag zwischen euch beiden und übereignet das Haus.
Wenn du durch Verkauf der alleinige Eigentümer bist, kannst du natürlich das Hausrecht ausüben und deine Frau muss dann das Haus verlassen.