MARKO
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Geändert am 26. Januar 2019 um 01:39
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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14. November 2011 um 17:00
Guten Tag,
aufgrund eines gravierenden Fehlers wurde ich bei meiner Arbeit entlassen. Jetzt ist es fraglich, ob ich trotzdem Anrecht auf Arbeitslosengeld habe.
Ich danke euch im Voraus, dass ihr meine Frage gelesen und beantwortet habt.
LG
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 Geändert am 5. Januar 2019 um 05:25
Hallo!
Also wenn du die Voraussetzungen fürs ALG erfüllst, wirst du es in Anspruch nehmen können.
Meines Erachtens wird bei einer Selbstkündigung eine Sperrfrist verhängt werden.
Aber du meinst, du wurdest entlassen. Daher wirst du ALG bekommen. An deiner Stelle würde ich meinen AG dazu überreden, ein Arbeitszeugnis so ausstellen zu lassen, dass er ein Türchen zum ALG offen lässt.
Viel Glück!