Arbeitserlaunis vom AG erforderlich ?

NIVABA - 14. November 2011 um 12:39
NOKIAMINI97 Beiträge 62 Mitglied seit Mittwoch November 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 17, 2014 - 14. November 2011 um 17:12
Guten Tag,

ich bin als Mechaniker tätig( auf Vollzeit) . Da ich nicht mehr finanziell über die Runde kommen kann , muss ich mir eine zusätzliche Arbeit finden.
Nun hätte ich euch jetzt gefragt , ob ich meinen Hauptarbeitsgeber davon erzählen muss?
Ich wäre euch für Orientierung sehr dankbar.
L.G
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1 Antwort

NOKIAMINI97 Beiträge 62 Mitglied seit Mittwoch November 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 17, 2014 2
14. November 2011 um 17:12
" § 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt" .

Wenn Sie dann " 10Std" verpassen sollten , werden Sie was illegales begehen.
Daher ist es nicht notwendig ihre Hauptfrage zu beantworten oder?

mfG