Marie- Louise
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14. November 2011 um 13:53
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2014
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15. November 2011 um 08:57
Guten Tag,
ich stell mir kurz vor. Bin Marie- Louise. 25 Jahre alt. Bin dem Arbeitsleben seit 04 Monaten angetreten . Nun habe ich vor paar Tage erfahren , dass ich mit meinem dritten Kind schwanger bin.
Es bleibt jetzt fraglich , ob ich Anrecht auf Mutterschaftsgeld trotz der kurzen Arbeitsdauer haben werde.
Ich wäre jedem User dankbar , der sich für meine Hilfe eilen würde.
mfG
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 20148 15. November 2011 um 08:57
Guten Morgen meine Dame !
Ja. Mutterschaftsgeld steht ihnen zu , wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind.
Ich zitiere :
"Die Zahlung von Mutterschaftsgeld
... während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung kommt grundsätzlich nur für solche Frauen in Frage, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und die in der Zeit zwischen dem 10. und 4. Monat einschließlich dieser Monate vor der Entbindung für mindestens 12 Wochen in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sind oder in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Neben diesen Vorversicherungszeiten bzw. Vorbeschäftigungszeiten müssen zum Zeitpunkt des Beginns der Schutzfristen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. "
Quelle: http://www.kinder.de/Voraussetzungen-des-Mutterschaftsgeldes.919.0.html
Schönen Gruß