kRANKENPFLEGERIN
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14. November 2011 um 14:12
VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Januar 24, 2014
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15. November 2011 um 09:12
Guten Tag,
ich bin als Krankenpflegerin im Altenheim eingestellt . Ich übernehme eigentlich die Nachtschicht , die morgens früh endet.
Nun wüsste ich gerne hiermit , um wie viel Uhr eine Nacht beziehungsweise eine Tagschicht und Nachtschicht beginnt.
ich beende meine Schicht um 08.30 Sonntags und übernehme Montags wieder.
Handelt es sich denn um einen legalen Arbeitsplan ?
Auf Rückmeldung freue ich mich im Voraus.
Besten Dank schon mal.
L.G
VAN DAMM
Beiträge110Mitglied seitMittwoch November 2, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Januar 24, 20141 15. November 2011 um 09:12
Guten Morgen !
Gemäß § 5 ArbZG müssen es elf Stunden sein:
"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."
In einigen Bereichen (siehe Absatz 2 von §5) wie Krankenhäusern sind es 10 Stunden, wenn es wieder ausgeglichen wird.
Quelle(n):
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__5.ht...
mfG