Wer entscheidet eigentlich darüber wie das Euoparecht zu verstehen ist? Ich habe mal ein bisschen in diesen Verträgen gelesen und das ist doch sehr schwammig zum Teil und deckt sich gar nicht mit dem was in Deutschland gilt. Wer hat eigentlich die Autorität um zu sagen was jetzt wie gilt?
Der EuGH hat das Privileg diese Fragen der Auslegung europäischer Rechtsakte durchzuführen. Die nationalen Gerichte haben ihm solche Fragen vorzulegen, wenn die Entscheidung von der Auslegung des Europarechts abhängt. MfG