ich komme nicht mehr klar mit meinem Ehemann, dem Wohnungsinhaber. Nun wüsste ich gerne, ob er uns (mich und unser zweijähriges Kind) einfach vor die Tür setzen darf.
Auf eure Hilfe verlasse ich mich.
Habt den besten Dank im Voraus.
LG
auch wenn der Ehemann der Hausherr oder alleinige Mieter der gemeinsamen Wohnung ist, heißt das nicht, dass er bei einer Trennung die Ehefrau ohne weiteres vor die Tür setzen darf.
Lesen Sie sich dazu diesen CCM-Artikel durch. Die Ehefrau kann beim Familiengericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen und hat auch gute Chancen, sie zu bekommen, wenn sie ein Kleinkind zu versorgen hat.
Wenn er der Hausherr ist (und ihm gehört die Wohnung ja), dann kann er dich selbstverständlich vor die Tür setzen. Für euer gemeinsames Kind (und ggf. auch dich) müsste er dann aber natürlich Unterhalt bezahlen.
OMG. Meine Angst ist dann berechtigt.
Danke für die Info. Ich fange dann damit an, eine eigene Wohnung zu suchen, bevor es so weit ist.
Danke dir für die Rückmeldung.