Guten Tag,
mir wurde eine abrissverfügung zugestellt
es geht darin um ein gartenhaus das ich vor über 20 jahren gebaut habe - damals aber noch ohne genehmigung
jetzt hat sich der bebauungsplan geändert und nach dieser ist die hütte nicht mehr zulässig
ich hätte normalerweise niemals probleme damit bekommen weil ein guter freund von mir im bauamt gearbeitet hat
vor zwei jahren ist er in rente gegangen und jetzt sitzt da so ein junger schnösel mit dem sich nicht reden lässt.wie geht das jetzt aus?
Wenn die Behörde von Ihrem Bau 20 Jahre lang wusste während dieser genehmigungsfähig war und trotzdem den Bau geduldet hat dann ist es jetzt nicht mehr verhältnismäßig die Hütte abreißen zu lassen.
Ich denke Sie sind im Recht.