hendrick39
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17. November 2011 um 20:00
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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17. November 2011 um 20:00
Guten Tag,
ich befinde mich im rechtsstreit mit einer behörde und bin deshalb vor das verwaltungsgericht gezogen
jetzt habe ich ein schreiben bekommen in dem steht dass ein einzelrichter die verhandlungen führen wird - wie darf das denn sein?ein gericht nur aus einer person, da können wir das ergebnis doch gleich auswürfeln.wo bleibt denn da der rechtsstaat?
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 17. November 2011 um 20:00
Guten Tag. Es ist durchaus legitim und in vielen Fällen sachlich angemessen in Einzelrichtersitzungen zu verhalndeln. Das geschieht v.a. aus prozessökonomischen Gründen. Das heißt nicht, dass Ihr Fall nicht wichtig ist oder nicht "gerecht" entschieden werden kann. Aber die Sach- und Rechtslage ist offensichtlich nicht so kompliziert, dass eine ganze Gruppe von Richtern beschäftigt werden müsste/könnte. MfG