Guten Tag,
ich werde in paar Monaten 18 sein.
Mein Verlobter und ich haben vor kurz nach meinem Geburtstag zu heiraten. Doch stellte sich heraus , dass er zu mein Cousin gemacht wurde.
Daher wüssten wir gerne , ob es juristisches Hindernis im Lichte diesen neuen Tatsache gibt.
" Cousins aller Verwandtschaftsgrade können in Deutschland und nach den Zivilrechten der meisten anderen Staaten heiraten. Verboten ist in Deutschland eine Heirat zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil/Kind, Großelternteil/Enkelkind) und zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern (§ 1307 BGB).
Ehen zwischen Personen, die Ahnengemeinschaft in ihrer 4. oder weiter zurückliegenden Vorfahrengeneration haben, gelten nicht mehr als Verwandtenheirat".