Guten Tag, Neulich am Samstag war der Zug voller betrunkener Fußballfans. Ich habe dem Schaffner mehrfach gesagt, dass ich mich gestört fühle. Ich wollte nämlich lesen aber es war schlicht nicht möglich.
Habe ich wegen des Verhaltens des Schaffners Minderungsansprüche gegenüber der Bahn?
Der Schaffner ist zwar für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Zügen (mit-)verantwortlich, aber gegen eine Meute Betrunkener vermag ein einzelner Schaffner nicht viel auszurichten. Dass er sich verweigert hat kann ich ihm daher nicht übel nehmen.
Im Ergebnis haben Sie keine Minderungsansprüche!