Guten Tag,
Wir haben unserer Tochter ein Haus gebaut, weil wir fest davon ausgegangen sind, dass sie sich mit ihrem langjährigen Freund dort nach der Heirat niederlässt. Jetzt hat sie ihn aber in den Wind geschossen was uns überhaupt nicht recht ist. Können wir unser Haus jetzt wieder zurückverlangen?
Haben Sie das Grundstück schon übertragen? Falls nicht, gehört das darauf befindliche Haus auch noch Ihnen. Falls schon, können Sie auf der Grundlage der so genannten "Zweckverfehlungskondiktion" Ihr Grundstück herausverlangen. § 813 BGB müsste das sein. Aber der greift auch nur, wenn wirklich klar war, dass Ihre Tochter das Grundstück nur dann erhalten sollte, wenn Sie diesen einen jungen Mann heiratet.
Das wird schwerlich nachzuweisen sein.