Guten Tag,
ich will ein rechtsgeschäft anfechten.
welche voraussetzungen müssen hier erfüllt sein? kann mir jemand vielleicht paragraphen nennen?
danke
Die Anfechtung (Das Recht eine Willenserklärung mit rückwirkender Kraft zu vernichten § 142 I NGN) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1) Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, dass man zur Anfechtung berechtigt ist §§ 119, 120, 123 BGB
2)Anfechtungserklärung
formfrei möglich
gegenüber Anfechtungsgegner zu erklären
3) Anfechtungsfrist
muss bei § 110 BGB unverzüglich § 121 I 1 = ohne schuldhaftes Zögern also ohne Vorsatz/Fahrlässigkeit erklärt werden, läuft seit Kenntnisnahme über den Anfechtungsgrund