Anfechtung

dunja - 18. November 2011 um 19:50
 Jeremy - 18. November 2011 um 19:52
Guten Tag,
ich will ein rechtsgeschäft anfechten.
welche voraussetzungen müssen hier erfüllt sein? kann mir jemand vielleicht paragraphen nennen?
danke

1 Antwort

Die Anfechtung (Das Recht eine Willenserklärung mit rückwirkender Kraft zu vernichten § 142 I NGN) ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:


1) Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, dass man zur Anfechtung berechtigt ist §§ 119, 120, 123 BGB


2)Anfechtungserklärung

formfrei möglich
gegenüber Anfechtungsgegner zu erklären

3) Anfechtungsfrist

muss bei § 110 BGB unverzüglich § 121 I 1 = ohne schuldhaftes Zögern also ohne Vorsatz/Fahrlässigkeit erklärt werden, läuft seit Kenntnisnahme über den Anfechtungsgrund