Mein Wecker hat nicht geklingelt. Ehrlich nicht, das ist keine blöde Ausrede. Kann ich Geld vom Hersteller verlangen, weil ich jetzt eine Abmahnung von meinem Chef kassiert habe? Ohne dieses blöde Ding wäre ich wie immer rechtzeitig bei der Arbeit gewesen.
Es gibt doch diese Verbraucherschutzrichtlinie und Produkthaftung. Ist das nicht genau so ein Fall?
Wenn der Wecker Ihnen keinen körperlichen Schaden zugefügt hat, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Der Arbeitnehmer hat selbst zuzusehen wie er zur Arbeit kommt. Deshalb ist es sein Problem, wenn der Wecker nicht klingelt, er im Stau steht, den Zug verpasst oder beim Zeitung lesen die Zeit vergisst. Und das ist auch gut so! Arbeitgeber müssen schon viel zuviel tun!