ich bin kleinunternehmer, verdiene also weniger als 17 500 euro jährlich aus selbstständiger tätigkeit und habe dem finanzamt gegenüber die kleinunternehmerregelung erklärt.
nun meine frage: kann ich die mehrwertsteuer, die ich meinen kunden in rechnung stelle, dann selbst einstecken? dann würde ich ja immerhin 19 % mehr verdienen pro auftrag.
Hallo,
nein, das darfst du auf keinen Fall machen. Du darfst in deinen Rechnungen keine Mehrwert-/Umsatzsteuer ausweisen! Das ist verboten!
Dies gilt solange du Kleinunternehmer bist. Verzichtest du auf die Regelung und kannst sie nicht mehr anwenden, musst du MwSt ausweisen und diese entsprechend an das FA abführen!