Guten Tag,
kurze Frage bitte.
Es geht darum , dass ich ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE bekomme.
Vor kurzem schlug mir mein Freund vor , sein Arbeitspartner im Autohandel zu werden. Da meine Mail an meinen Berater bei der Rentenversicherung unbeantwortet bleibt , wende ich mich an euch , in der Hoffnung eine Antwort bekommen zu werden.
Ich danke euch , wenn ihr meine Frage beantworten könntet.
Lieben Gruß
Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann."
Es soll ihnen dabei die Sache erklären.
Quelle: http://recht.germanblogs.de/archive/2010/06/22/rechtliche-voraussetzungen-fuer-die-erwerbsunfaehigkeitsrente.htm
L.G