Recht der "Stiefmutter"

steffy - Geändert am 29. Januar 2019 um 02:34
 Gesperrt profil - 29. Januar 2019 um 02:33
Guten Tag,

mein Ehemann müsste gemäß Urteil seine Tochter (aus einer früheren Beziehung) alle zwei Wochen besuchen und nach ihrem Wohl fragen. Doch kann er diese Woche aus Arbeitsgründen nicht. Daher wüsste ich gerne, ob ich - als seine Lebensgefährtin - für ihn einspringen darf.
Ich danke schon mal für Rückmeldung(en).
MfG

3 Antworten

Gesperrt profil
29. Januar 2019 um 02:33
Hallo,

es ist nicht möglich, dass die Lebensgefährtin des Umgansberechtigten das Besuchsrecht an dessen Stelle wahrnimmt. Das Besuchsrecht muss vom Berechtigten selbst wahrgenommen werden.

Gruß vom CCM-Team
Was bringt es denn, nach dem Wohl zu fragen? Geht es vielleicht eher um aufpassen, betreuen, sorgen usw.?

Dafür kann natürlich jemand anderes einspringen, Hauptsache das Kind ist nicht sich selbst überlassen.

Sorry wenn die Antwort nicht passt, aber ich weiß nicht, ob ich es 100%ig verstanden habe.
Du brauchst dich für die Äußerung deiner Meinung nicht entschuldigen. Ich kann es dir nicht übel nehmen, weil du die leibliche Mutter nicht kennst.
Mein Mann ist dazu verpflichtet, nach seinem Kind zu fragen. Aufpassen geht leider nicht, weil die Mutter das alleinige Sorgerecht über die Tochter hat.
Den Vater-Tochter-Kontakt lässt die Mutter leider nicht zu. Wenn es nach mir ginge, würde ich die Tochter zu uns holen. Aber die Mutter will es leider nicht.