KARINA
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Geändert am 29. Januar 2019 um 02:36
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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23. November 2011 um 17:06
Guten Tag,
ich bin nicht darauf stolz, aber ich habe 3 Rechner (im Wert von 3.000 Euro) aus finanziellen Gründen geklaut. Die Sache kam jetzt ans Licht und die Rechner wurden zurückgebracht. Null Schaden. Was riskiere ich jetzt?
PS: Ich bin volljährig und das war mein erste Straftat.
Ich danke allen, die sich zu Wort melden mögen.
Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 29. Januar 2019 um 02:44
Hallo!
Erstens: Du wirst nach dem Heranwachsenden Jugendstrafrecht beurteilt.
"Besonderer Fall: Heranwachsende
Als Heranwachsende werden 18- bis 20-jährige Täter bezeichnet. Bei Heranwachsenden ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Tat nach Jugendstrafrecht oder nach dem für Erwachsene geltenden allgemeinen Strafrecht zu beurteilen ist (§ 105 JGG). Die Praxis zeigt jedoch, dass in den meisten Fällen vor den Gerichten für Täter bis 21 Jahre noch das Jugendstrafrecht angewendet wird. Jugendstrafrecht ist anzuwenden, wenn der Täter seiner Persönlichkeit nach im Hinblick auf seinen geistigen und sittlichen Reifegrad zur Tatzeit noch einem Jugendlichen gleichstand, oder wenn die Tat nach Art, Umständen und Beweggründen noch als Jugendverfehlung anzusehen ist (in diesem Falle ist der Heranwachsende seiner Persönlichkeit nach altersgemäß entwickelt, aber mit der Straftat in eine jugendliche Verhaltensweise zurückgefallen)."
Zweitens: Deine Straftat gilt als schwerer Fall, denn du bist in den Laden eingebrochen.
"Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält."
Drittens lautet die einzige gute Nachricht, dass nur eine Geldstrafe verhängt werden wird, wenn das deine erste Tat ist:
"Ersttäter und Vorbestrafung
Wenn Sie noch Ersttäter sind, so können Sie mit Milde rechnen. Dieses nennt man Ersttäterbonus.
Sollten Sie hingegen schon anderweitige Verurteilungen aufweisen, so müssen Sie damit rechnen, dass die Strafe härter ausfällt (z.B. hohe Geldstrafe), je nachdem wofür, wie genau und wie oft Sie schon verurteilt wurden. Es kommt also darauf an, was für Einträge Sie bereits in Ihren Bundeszentralregister, Erziehungsregister (bei Jugendlichen) und Persönlichen Führungszeugnis haben."
Solltest du nicht in der Lage sein, das Strafgeld zu bezahlen, muss dein Rechtsanwalt den Richter davon überzeugen, dir die Chance einzuräumen, stattdessen Sozialstunden zu machen.
wie alt warst du denn zum Zeitpunkt der Straftat? Bist du in einen Laden eingebrochen oder wie hast du die Rechner geklaut? Jedes Detail spielt eine Rolle dabei.