ich bin jetzt 13 Jahre alt. Mit 11 Jahre wurde ich bei Vandalismus erwischt( ein Fenster im Zug zerkratzt . Ich weiß , es war nicht in Ordnung aber ich war einfach wütend.
Man nahm mich mit aufs Polizeirevier und entnahm meine Fingerausdrücke ( in Anwesenheit meiner Mutter natürlich).
Jetzt wüsste ich gerne , ob mir jetzt eine Straftat in meinem Polizeilichem Führungszeugnis eingetragen wurde.
Ich danke allen Lesern fürs Antworten.
L.G
Du kannst schon aufatmen. Erst ab dem 14 Jahresalter gilt ein Taeter als strafrechtliche Person.
Zitat: " Wann ist ein jugendlicher Straftäter strafrechtlich verantwortlich?
Zwischen dem nicht strafmündigen Kind und dem voll strafmündigen Volljährigen steht der Jugendliche. Wer als Jugendlicher eine Straftat begeht, ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er "zur Zeit der Tat nach seiner geistigen und sittlichen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln" (§ 3 Satz 1 JGG). Denn Strafe setzt Schuld voraus. Gegenstand des Schuldvorwurfs ist die sich in der rechtswidrigen Tat ausdrückende fehlerhafte Einstellung des Täters zu den Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung. Die Orientierung an diesen Verhaltensnormen muß im Laufe des Lebens erlernt werden. Der Gesetzgeber hat unterstellt, daß Minderjährige unter 14 Jahren diese Fähigkeit noch nicht in ausreichendem Umfang entwickeln konnten, und hat die Altersgrenze zwischen strafunmündigen Kindern und bedingt strafmündigen Jugendlichen mit der Vollendung des 14. Lebensjahres festgelegt."
Quelle: http://www.die-union.de/sonstiges/BedingtStraf.htm
Ich hoffe, das wäre deine letzte gesetzwidrige Aktion.
L.G