Ein zweimonatlicher Urlaub in der Schweiz ?

Mirna - 24. November 2011 um 10:32
marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 - 24. November 2011 um 15:23
Guten Tag,
kurze Frage bitte .
Ich bin Doppel- Staatsbürgerlich (Tunesisch , Deutsch).
Nun hätte ich gerne gewusst , ob ich einen zweimonatlichen bei meiner Freundin in der Schweiz(Genf) bleiben darf.
Soviel ich weiß , gehört die Schweiz der EU. nicht an.
Es wäre nett , wenn man zu Wort zurückmelden könnte.
Den besten Dank habt ihr im Voraus.
L.G

1 Antwort

marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 2
24. November 2011 um 15:23
Guten Tag!
ZITAT:

"Kurzaufenthalter bis 3 Monate"


bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gilt für Staatsangehörige aus der EU-17 ein bewilligungsfreies Meldeverfahren, d. h. es wird keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt
dennoch Anmeldung bei den kantonalen Arbeitsmarktbehörden nötig"

Quelle: https://www.hallo-schweiz.ch/CH_2_AErl.htm