Guten Tag,
ich bin noch mit einem deutschen Mann verheiratet. Und wir haben einen gemeinsamen Sohn.( ich bin marokkanischer Abstammung).
Eine Scheidung ist in Sicht und ich habe bisher die deutsche Staatsbürgerschaft nicht beantragt.
Ich lebe hierzulande seit 7 Jahren ( wegen Familienzusammenführung habe ich meinen Aufenthalt bekommen).
Fraglich ist es jetzt , ob ich jetzt Chancen darauf habe , selbst wenn ich mich scheiden lasse?
Ich hoffe, jemand kennt sich mit Ausländergesetze aus und kann mich weiterhin orientieren.
Danke schön im Voraus.
Gruß
ob sie die staatsangehörigkeit verlangen können weiß ich leider nicht (denke ich nach 7 jahren aber schon)
was ich aber weiß ist: nach dem ausländergesetz haben sie, wenn sie zwei jahre mit einem deutschen verheiratet waren, ein eigenes dauerhaftes aufenthaltsrecht
sie müssen also nicht befürchten nach marrokko abgeschoben zu werden oder so
ob sie aber auch die privilegien der deutschen staatsabgehörigkeit erlangen können kann ich leider nicht beantworten
hab erstens den schönsten Dank für die schnelle Druckmeldung Maadin!
Stimmt ich habe schon das unbefristete Visum. Aber ich hatte nur Angst davor , dass mein Visum durch die Scheidung ihre Gültigkeit verliert.
Ich frage denn nach den Voraussetzungen des Erhaltens des deutschen Passes.
Schönen Tag noch wünsche ich!
L.G