wenn man sich mit dem künftigen erblasser einig ist, kann man sich jetzt schon "seinen teil" auszahlen lassen und auf seine ansprüche als erbe verzichten
da würde ich aber zu nem notar gehen
und als vermögender würde ich das selbst nicht machen; vlt stirbt ja auch der andere zuerst.
glaub' klagen kann man aber auch (ist aber schlecht für den familienfrieden!)