ich habe einen ausbildungsplatz zum koch bekommen vor drei wochen
inzwischen muss ich aber sagen, dass mir die arbeit nicht so gut gefällt wie ich anfangs gedacht habe.bin ich rechtlich dazu ermächtigt zu kündigen oder muss ich mindestens das halbe jahr "auf probe" durchziehen?
Natürlich können Sie kündigen. Speziell in der Probezeit sind Sie nicht dazu verpflichtet zu bleiben, sondern diese Zeit dient ja gerade dazu sich kennenzulernen. Was ich Ihnen aber persönlich raten kann: reißen Sie sich noch ein wenig zusammen, denn 1. Ausbildungsplätze sind rar 2. Lehrjahre sind keine Herrenjahre und 3. können Sie den Beruf des Kochs nach bloß drei Wochen sicher noch nicht richtig beurteilen.