LOUISANA
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28. November 2011 um 09:12
marlene.w
Beiträge67Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 2013
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28. November 2011 um 14:28
Guten Tag,
mein Bruder hat die Vormundschaft unserer behinderten Schwester übernommen. Nun verlangen von ihm paar Familienmitglieder einen wöchentlichen Bericht über ihre Ausgaben. Haben sie denn Recht dazu ? Ist er ihnen eine Rechenschaft schuldig?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
MFG
marlene.w
Beiträge67Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 20132 28. November 2011 um 14:28
Guten Tag !
2. Artikel 1 Nr. 2 - Pflicht zur Überwachung der Pflege und Erziehung des Mündels
(§ 1800 BGB)
Eine weitere Ausprägung der allgemeinen Vormundschaftspflichten im Zusammenhang mit der Personensorge
soll die Neuregelung des § 1800 BGB vornehmen. Wie die Begründung (S. 7 des Entwurfs) erläutert,
will der Entwurf hier insbesondere die Amtsvormünder in die Pflicht nehmen und die bei diesen häufig
beobachtete Praxis abstellen, die Überwachung und Förderung von Pflege und Erziehung an den ASD zu
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