Vormund? Rechenschaft schuldig?

LOUISANA - 28. November 2011 um 09:12
marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 - 28. November 2011 um 14:28
Guten Tag,

mein Bruder hat die Vormundschaft unserer behinderten Schwester übernommen. Nun verlangen von ihm paar Familienmitglieder einen wöchentlichen Bericht über ihre Ausgaben. Haben sie denn Recht dazu ? Ist er ihnen eine Rechenschaft schuldig?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
MFG
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1 Antwort

marlene.w Beiträge 67 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 29, 2013 2
28. November 2011 um 14:28
Guten Tag !

2. Artikel 1 Nr. 2 - Pflicht zur Überwachung der Pflege und Erziehung des Mündels
(§ 1800 BGB)
Eine weitere Ausprägung der allgemeinen Vormundschaftspflichten im Zusammenhang mit der Personensorge
soll die Neuregelung des § 1800 BGB vornehmen. Wie die Begründung (S. 7 des Entwurfs) erläutert,
will der Entwurf hier insbesondere die Amtsvormünder in die Pflicht nehmen und die bei diesen häufig
beobachtete Praxis abstellen, die Überwachung und Förderung von Pflege und Erziehung an den ASD zu

Alles zum Thema Vormundschaft darfst du dir unter dieser Adresse anschauen :

http://www.diakonie.de/Stellungnahme_DW_Vormundschaftsrecht-100312.pdf
Gruß