Handelsregister - Eintragungspflicht

schnookeloch - 28. November 2011 um 20:06
 TaeBo - 28. November 2011 um 20:06
Guten Tag,


Muss ich mein Kleinunternehmen auch in das Handelsregister eintragen? Ein Kollege von mir hat eine Lackiererei und sagt, dass Unternehmen erst dann rechtlich wirksam sind, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind.

1 Antwort

Bei Kleinunternehmen ist das gerade eine Ausnahme. Kleingewerbetreibende sind eben noch keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Sie können aber dafür optieren und sich freiwillig eintragen lassen. Dann sind Sie Kaufmann mit allen Folgen (positiv wie negativ)