Legaler monatlicher Unterhalt?

anita - 29. November 2011 um 09:40
Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 - 29. November 2011 um 14:04
Guten Tag,

mein Ex-Freund , der Vater meiner beiden Kindern überweist mir einen Monatlichen Unterhalt im Wert von 200 Euro;obwohl ich Teilzeitarbeiterin bin komme ich kaum über die Runden. Daher wüsste ich gerne , wie viel er mir mindestens für zwei Kinder bezahlen muss.
PS: der wohnt alleine und hat Vollzeit -Arbeit.
L.G

1 Antwort

Quelle.K Beiträge 153 Mitglied seit Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
29. November 2011 um 14:04
Hi!


" Für die Berechnung von Kindesunterhalt orientieren sich die Gerichte an der "Düsseldorfer Tabelle".

Link zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2011)

Die Düsseldorfer Tabelle ist unterteilt in Einkommens- und Altersstufen. Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher fällt der Kindesunterhalt aus. Die Tabellen sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Personen Unterhalt gewährt. Bei einer geringeren oder größeren Anzahl von Unterhaltsberechtigen ist daher grundsätzlich eine Herab- bzw. Heraufstufung vorzunehmen, wobei auch immer darauf zu achten ist, dass der sog. Bedarfskontrollbetrag gewahrt bleibt.

Vieles ergibt sich im Kindesunterhalt aus den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle, so z.B. dass der Bedarf eines Studenten, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, bei 640,00 € liegt.

Auf den ersten Blick sieht die Handhabung der Tabellen recht einfach aus. Es gibt jedoch auch beim Kindesunterhalt Besonderheiten zu beachten, deren Erläuterungen hier den Rahmen sprengen würden.

Deshalb unser Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Kindesunterhalt berechnet werden soll."
Quelle: https://www.asp-rechtsanwaelte.de/anwalt-fuer-familienrecht-scheidungsanwalt/unterhalt/kindesunterhalt/#Unterhalt%20minderj%C3%A4hriger%20Kinder. «
Ich hoffe ,ich konnte dir hiermit behilflich sein.
MFG