Ich will mein geld zurück!

enrique - 29. November 2011 um 21:47
 seihf - 29. November 2011 um 23:18
Guten Tag,

ich habe mit einem bekannten einen kaufvertrag geschlossen. aus diversen gründen habe ich diesen aber dann angefochten (irrtum).
jedenfalls habe ich ihm die ware wieder zurückgegeben, er mir mein geld aber nicht.
ich habe doch anspruch darauf, oder? auch wenn ich der anfechtende war?!

1 Antwort

ja du hast einen herausgabeanspruch aus §812 BGB (ungerechtfertigte bereicherung).

mfg