ich habe von einer entscheidung gelesen nach der ein verbraucher keinen nutzungsersatz zahlen muss wenn er innerhalb der gewährleistungszeit noch nacherfüllung verlangt
kennt jemand diesen fall?falls ja: wie erklärt sich das rechtlich?für einen unternehmer ist das nämlich nicht uninteressant
Hallo. Das klingt sehr nach der Quelle-Entscheidung des EuGH. Nach deutschem Recht war es früher zulässig bei der Lieferung eines neuen Geräts innerhalb der Gewährleistungszeit vom Verbraucher einen Nutzungsersatz zu verlangen. Die Entscheidung des EuGH hat dann im Ergebnis das Gegenteil erbracht. Das ist mittlerweile auch gesetzlich normiert: § 474 II 1 BGB
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