Unternehmerpfandrecht

barrolo - 30. November 2011 um 21:45
 L.Ecker - 30. November 2011 um 21:45
Guten Tag,

Eine frage zu pfandrechten.als unternehmer hat man doch ein pfandrecht an den sachen die man bearbeitet also zum beispiel repariert 647bgb
wenn das auto aber dem auftraggeber nicht gehört, sondern geleast ist und der auftraggeber insolvent wird was bedeutet das dann für den anspruch des unternehmers?

1 Antwort

Sofern der Auftraggeber am Fahrzeug vor der Reparatur noch ein Recht zum Besitz hatte (aus dem Leasingvertrag) ergibt sich kein Problem. Denn dann hat der Unternehmer noch sein Pfandrecht.