der vermieter sorgt nicht für ordentliche zustände auf dem grundstück
der garten ist ungepflegt und häufig liegen auch blätter, dreck und kippen auf der einfahrt
wie ist dagegen rechtlich vorzugehen?
Das klingt aber nicht nach Pflichten des Vermieters. Sie als Mieter haben doch die Pflicht den Garten zu pflegen, wenn Sie ihn auch nutzen. Also wenn Sie nicht explizit vereinbart haben, dass der Vermieter jeden zweiten Tag Laub vom Grundstück zu kehren hat, dann haben Sie da keine rechtlichen Möglichkeiten..