>sabrina<
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30. November 2011 um 21:52
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 2012
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30. November 2011 um 21:52
Guten Tag,
Wie haben sich eigentlich die Rechte der Ehefrau nach einer Scheidung beim Unterhalt verändert? Ich habe gehört, dass es dort wichtige Änderungen gab, aber ich weiß nicht inwiefern usw. Dankeschön wenn jemand einen Tip für mich hat.
Master_Mind
Beiträge444Mitglied seitMontag Oktober 11, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 3, 20124 30. November 2011 um 21:52
Hallo.
Rechtlich hat sich die Rangfolge geändert. Also bei der Bestimmung der Unterhaltsverpflichtungen ist die Ehefrau (nach minderjährigen Kindern und deren Betreuungspersonen, also möglicherweise die neue Ehefrau) erst an dritter Stelle zu berücksichtigen. Und der BGH hat seine Berechnungsgrundlage umgestellt. Der UnterhaltsBEDARF wird nämlich unter Zugrundelegung einer Dreierberechnung (Bedarf des Unterhaltspflichtigen, der ersten und der zweiten Ehefrau) berechnet. Alles in allem gereicht dies der ersten Ehefrau nicht unbedingt zum Vorteil, sondern priviligiert die zweite Ehe!