LUZU
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1. Dezember 2011 um 08:59
marlene.w
Beiträge67Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 2013
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1. Dezember 2011 um 13:24
Guten Morgen,
ich hatte einen Autounfall gehabt , wobei der andere Fahrer in mich reinfuhr ohne gewendet zu haben. Ich war schwer verletzt davon gekommen. Nun schlug mir der Mechaniker den Verkauf des Schadenwagens für 1600 Euro. Jedoch reicht diese Summe kaum meine Medikamente zu kaufen. Da ich vor dem Unfall zwei vom Arbeitsamt Arbeitsangebote ablehnte fragte ich mich jetzt , ob ich Anspruch auf Schadenersatzgeld erheben kann?
Für Antworten danke ich schon mal im Voraus.
L.G
marlene.w
Beiträge67Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 29, 20132 1. Dezember 2011 um 13:24
Hallo !
Ich bin zwar keine Rechtanwaeltin ,aber eine Ablehnung der Arbeitsangebote seitens der Arbeitsagentur spielt keinerlei Rolle bei Versicherung / Schmerzensgeld.
Alles dazu findest du in anbei angehängten PDF- Datei:
http://www.nuernberger-schluender.de/rechtsprechung/schmerzensgeld.pdf.
Gute Besserung wünsche ich dir!
L.G